Die Pflege eines Familienmitglieds erfordert viel Zeit und Kraft. Besonders bei einem hohen Pflegegrad wie Stufe 4 sind finanzielle Hilfen eine wichtige Entlastung. Wir zeigen Ihnen, welche Leistungen Sie nutzen können.
Seit 2017 gibt es gesetzliche Neuerungen, die mehr Unterstützung bieten. Pflegegeld, Kombinationsmodelle oder Beratungsangebote helfen, den Alltag zu erleichtern. Digitale Tools ergänzen diese Hilfen.
Unser Ziel ist es, Ihnen maximale finanzielle Entlastung aufzuzeigen. So können Sie sich ganz auf die Pflege Ihres Angehörigen konzentrieren.
Pflegegrad 4: Definition und Voraussetzungen
Seit 2017 gelten neue Kriterien für die Einstufung in Pflegegrad 4. Dieser gilt für Personen mit einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Das bedeutet: Betroffene benötigen rund um die Uhr Unterstützung.
Was bedeutet Pflegegrad 4?
Der Pflegegrad 4 beschreibt eine extrem hohe Pflegebedürftigkeit. Typisch sind etwa Halbseitenlähmung oder fortgeschrittene Demenz. Betroffene erreichen im Gutachten 70–90 Punkte.
Wie wird Pflegegrad 4 festgestellt?
Der Medizinische Dienst (MDK) prüft den Hilfebedarf. Wichtig ist ein Pflegetagebuch, das Alltagsschwierigkeiten dokumentiert. Das Gutachten dauert etwa eine Stunde.
Die 6 Bewertungsmodule im Gutachten
Das NBA-Gutachten (Neues Begutachtungsassessment) bewertet:
- Mobilität (15% Gewichtung): Gehen, Treppensteigen
- Selbstversorgung: Essen, Körperpflege
- Kognition: Orientierung, Entscheidungen
Ein Beispiel: Frau Schneider erhielt 76,25 Punkte wegen ihrer Halbseitenlähmung. So wurde Pflegegrad 4 anerkannt.
Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige
Das deutsche Pflegesystem bietet konkrete finanzielle Unterstützung. Diese hilft, die Kosten für Pflegehilfsmittel oder Betreuung zu decken. Wir erklären, welche Leistungen Sie nutzen können.
Überblick der Geldleistungen bei Pflegegrad 4
Bei hohem Pflegebedarf stehen zwei Hauptleistungen zur Verfügung:
Leistung | Höhe | Details |
---|---|---|
Pflegegeld | 800 € pro Monat | Für selbst organisierte Pflege |
Sachleistungen | 1.859 € monatlich | Für professionelle Pflegedienste |
Pflegegeld: Höhe und Voraussetzungen
Das Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie die Pflege selbst übernehmen. Wichtig:
- Quartalsweise Pflegeberatung ist Pflicht.
- Bei Nutzung von Sachleistungen reduziert sich der Betrag.
Praxis-Tipp: Kombinieren Sie beide Leistungen. Beispiel: 60% Sachleistungen (1.115 €) + 40% Pflegegeld (320 €). So bleibt Flexibilität erhalten.
Steuerlich können Sie Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Belegen Sie alle Kosten mit Rechnungen.
Pflegesachleistungen optimal nutzen
Mit den Pflegesachleistungen lässt sich die Versorgung optimal gestalten. Die monatlichen 1.859 Euro bieten umfassende Unterstützung durch professionelle Dienste. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Leistungen effizient einsetzen.
Was decken die 1.859 Euro ab?
Ambulante Pflegedienste übernehmen wichtige Aufgaben wie:
- Körperpflege und Mobilitätshilfe
- Hauswirtschaftliche Unterstützung
- Medizinische Versorgung (z. B. Wundmanagement)
Leistung | Häufigkeit | Kostenbeispiel |
---|---|---|
Grundpflege | 3x wöchentlich | 1.200 € |
Haushaltshilfe | 2x wöchentlich | 400 € |
Betreuung bei Demenz | Tagespflege | 259 € |
„Die Kombination aus Sachleistungen und Pflegegeld gibt Familien finanzielle Sicherheit.“
Flexible Kombination mit Pflegegeld
Sie können bis zu 40% der Sachleistungen in einen Entlastungsbetrag umwandeln. Beispiel:
- 1.115 € für Pflegedienst (60%)
- 744 € als Zuschuss für private Pflegehilfen
Wichtig: Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse. Privat angestellte Pflegekräfte benötigen einen Versorgungsvertrag.
Verhinderungspflege: Entlastung für Angehörige
Manchmal brauchen auch Pflegende eine Pause – die Verhinderungspflege macht es möglich. Diese Leistung springt ein, wenn Sie kurzfristig verhindert sind, etwa durch Urlaub oder Krankheit. Wir erklären, wie Sie den jährlichen Betrag von 1.685 Euro optimal nutzen.
Anspruch und Höhe der Leistung
Die Verhinderungspflege steht Ihnen bis zu 42 Tage pro Jahr zu. Das entspricht etwa acht Wochen. Voraussetzung ist, dass Sie normalerweise die Pflege selbst übernehmen. Wichtig:
- Der Betrag deckt Kosten für professionelle Ersatzkräfte oder Einrichtungen.
- Bei privaten Vertretungen (z. B. Familienmitglieder) sind Aufwandsentschädigungen steuerfrei.
Praxisbeispiele für den Einsatz
Ein typischer Fall: Frau Bauer pflegt ihren Mann und plant eine dreiwöchige Reise. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für einen Pflegedienst in dieser Zeit. So funktioniert’s:
- Antrag bei der Pflegekasse stellen – auch kurzfristig möglich.
- Nachweis über den Grund der Verhinderung erbringen (z. B. Reisebestätigung).
- Rechnungen des Pflegedienstes einreichen.
„Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Stütze, um selbst Kraft zu tanken. Nutzen Sie dieses Recht – es steht Ihnen zu.“
Tipp: Kombinieren Sie die Leistung mit der Kurzzeitpflege. So verlängert sich der mögliche Zeitraum auf bis zu acht Wochen im Jahr.
Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 4
Die Kurzzeitpflege schafft Freiräume – sowohl für Pflegebedürftige als auch ihre Unterstützer. Bis zu acht Wochen pro Jahr übernimmt eine stationäre Einrichtung die Versorgung. Das entlastet Familien und gibt Sicherheit.
Vorübergehende stationäre Unterbringung
Für maximal 56 Tage im Jahr stehen 1.854 € zur Verfügung. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für:
- Fachkräftige Betreuung in Pflegeheimen oder spezialisierten Einrichtungen
- Medizinische Versorgung und Therapieangebote
- Soziale Aktivitäten für Pflegebedürftige
Ab 2024 gibt es mehr Flexibilität: Das Budget kann auch für teilstationäre Angebote genutzt werden.
Einrichtungstyp | Durchschnittskosten/Tag | Wichtige Auswahlkriterien |
---|---|---|
Pflegeheim | 120–150 € | Spezialisierung auf Demenz/Halbseitenlähmung |
Reha-Klinik | 140–180 € | Therapiekonzept und Barrierefreiheit |
Kurzzeitpflege-WG | 100–130 € | Betreuungsschlüssel und Wohnatmosphäre |
Kombination mit Verhinderungspflege
Beide Leistungen lassen sich clever verbinden. So verlängern Sie den Entlastungszeitraum:
- Nutzen Sie zuerst die Kurzzeitpflege (bis zu 8 Wochen).
- Anschließend können weitere 6 Wochen Verhinderungspflege folgen.
„Ein strukturiertes Übergangsmanagement erleichtert die Rückkehr nach Hause. Planen Sie gemeinsam mit dem Pflegedienst.“
Tipp: Stellen Sie den Antrag bei Überlastungssymptomen wie Schlafmangel oder Erschöpfung. Die Kasse prüft dann individuell.
Der Entlastungsbetrag für Angehörige
Mit 131 Euro pro Monat können Sie sich gezielt entlasten. Dieser zweckgebundene Betrag der Pflegekasse hilft, Dienstleistungen zu finanzieren, die den Pflegealltag erleichtern. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das Budget optimal nutzen.
Was lässt sich mit den 131 Euro finanzieren?
Der Betrag deckt konkrete Hilfen ab, die Sie entlasten. Dazu gehören:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Einkaufshilfen oder Reinigungskräfte
- Betreuungsangebote: Begleitung zu Arztterminen oder Gedächtnistraining
- Ehrenamtliche Hilfen: Aufwandsentschädigungen für Vereine
Leistung | Beispiele | Kosten pro Monat |
---|---|---|
Haushaltshilfe | Wocheneinkauf, Wäsche | 50–80 € |
Betreuung | Spaziergänge, Vorlesen | 30–60 € |
Gedächtnistraining | Gruppenkurse | 40–70 € |
„Der Entlastungsbetrag ist wie ein Werkzeugkasten – nutzen Sie ihn flexibel für Ihre Bedürfnisse.“
So beantragen Sie die Leistung
Die Abrechnung ist einfach:
- Rechnungen der Dienstleister sammeln (z. B. von Pflegediensten oder Vereinen).
- Formular der Pflegekasse ausfüllen – auch rückwirkend möglich.
- Unterlagen einreichen und Erstattung erhalten.
Tipp: Kombinieren Sie den Betrag mit ehrenamtlichen Angeboten. So strecken Sie das Budget weiter.
Tages- und Nachtpflege als Entlastung
Tages- und Nachtpflege bieten flexible Entlastung im Pflegealltag. Diese Angebote ermöglichen eine professionelle Versorgung, während Angehörige Kraft tanken können. Die Pflegekasse unterstützt dabei finanziell.
Finanzierung durch die Pflegekasse
Bis zu 1.685 € pro Monat übernimmt die Kasse für stationäre oder teilstationäre Betreuung. Die Höhe hängt vom Bedarf ab:
Leistung | Fördersumme | Voraussetzungen |
---|---|---|
Tagespflege | bis 1.685 € | MDK-Gutachten |
Nachtpflege | bis 1.685 € | Nachweis der Notwendigkeit |
„Die Kombination aus Tages- und Nachtpflege gibt Familien Planungssicherheit.“
Auswahl geeigneter Einrichtungen
Achten Sie auf Qualitätsmerkmale wie:
- Spezialisierung (z. B. Demenzbetreuung)
- Anfahrtskostenübernahme durch die Kasse
- Notfallplanung bei Ausfallzeiten
Einrichtungen mit MDK-Zertifizierung garantieren hohe Standards. Fragen Sie nach Probeterminen, um die Passung zu prüfen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Monatlich stehen 42 Euro für wichtige Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Dieser Betrag deckt Hygieneartikel und medizinischen Bedarf. Die Leistung ist einfach zu beantragen und entlastet Sie im Alltag.
Welche Produkte sind enthalten?
Die Liste anerkannter Pflegehilfsmittel umfasst:
- Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe
- Bettschutzunterlagen und Mundschutz
- Schürzen
Kategorie | Beispiele | Monatsbedarf |
---|---|---|
Hygiene | Desinfektionsspray | 15-20 € |
Schutz | Einmalhandschuhe (100 Stück) | 10-12 € |
Schürzen | Zum Einmalgebrauch | 8-10 € |
So funktioniert die Beantragung
Die 42 Euro erhalten Sie über Ihre Gesundheitskarte. Wichtig:
- Rezept vom Hausarzt holen (quartalsweise).
- In Apotheken oder Online-Shops mit Kassenvertrag bestellen.
- Keine Vorauszahlung nötig – Abrechnung direkt mit der Kasse.
Praxis-Tipp: Nutzen Sie Online-Portale wie „Healthmask Pflegebox„. Dort finden Sie alle zugelassenen Produkte auf einen Blick.
„Die monatliche Lieferung spart Zeit und garantiert hygienische Standards. Planen Sie den Bedarf im Voraus.“
Bei Inkontinenzbedarf gelten Sonderregeln. Hier können monatliche Pauschalen beantragt werden. Kombinieren Sie diese Leistung mit Zuschüssen Ihrer Krankenkasse.
Technische Hilfsmittel für die häusliche Pflege
Moderne Hilfsgeräte erleichtern die tägliche Pflegearbeit deutlich. Sie ermöglichen mehr Selbstständigkeit für den Pflegebedürftigen und schonen die Kräfte der Betreuenden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse bei medizinischer Notwendigkeit.
Welche Geräte werden übernommen?
Der Leistungskatalog umfasst drei Hauptgruppen:
- Mobilitätshilfen: Rollstühle, Treppenlifter, Gehhilfen
- Pflegebetten: Elektrisch verstellbar mit Seitengittern
- Sicherheitssysteme: Notrufarmbänder, Sturzsensoren
Besondere Unterstützung bieten Lifter für Transfers vom Bett in den Rollstuhl. Diese werden komplett finanziert, wenn der MDK den Bedarf bestätigt.
Hilfsmittel | Kostenübernahme | Nutzungsdauer |
---|---|---|
Pflegebett | 100% | 10 Jahre |
Treppenlift | 80% | 15 Jahre |
Notrufsystem | 100% | 5 Jahre |
So stellen Sie den Antrag
Der Prozess läuft in drei Schritten:
- Arzt verordnet das Hilfsmittel auf Rezept
- MDK prüft den medizinischen Bedarf
- Pflegekasse genehmigt und wählt Lieferanten
„Wichtig ist die frühzeitige Beantragung – manche Geräte haben Lieferzeiten von sechs Wochen.“
Bei Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen. Oft hilft ein ergänzendes Gutachten des behandelnden Arztes. Weitere Informationen zu technischen Pflegehilfsmitteln finden Sie online.
Praxis-Tipp: Nutzen Sie Mietkaufoptionen bei unsicherem Langzeitbedarf. So testen Sie Geräte zunächst für drei Monate.
Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 4
Ein barrierefreies Zuhause gibt Sicherheit und Lebensqualität. Bei schwerster Beeinträchtigung werden Umbauten oft notwendig. Die gute Nachricht: Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme übernimmt die Pflegekasse.
Förderung bis 4.180 Euro
Der Zuschuss deckt viele wichtige Anpassungen:
- Türverbreiterungen für Rollstuhlfahrer
- Badezimmerumbau mit Duschlift
- Treppenlifte oder ebenerdige Zugänge
- Notrufsysteme und Haltegriffe
Wichtig ist der rechtzeitige Antrag. Die Kasse prüft jeden Einzelfall. Die Bewilligung erfolgt vor Baubeginn.
Maßnahme | Durchschnittskosten | Förderanteil |
---|---|---|
Badumbau | 5.200 € | 80% |
Treppenlift | 6.500 € | 4.180 € |
Türverbreiterung | 1.100 € | 100% |
Praxisbeispiele für Umbauten
Familie Meyer verwandelte ihr Badezimmer:
- Einbau einer bodengleichen Dusche
- Montage von Haltegriffen
- Installation eines höhenverstellbaren Waschtischs
„Der Duschlift war unsere Rettung. Jetzt kann mein Mann selbstständig duschen.“
Bei Mietwohnungen benötigen Sie die Zustimmung des Vermieters. Oft beteiligen sich auch Krankenkassen an den Kosten.
Stationäre Pflege: Zuschüsse der Kasse
Stationäre Pflege bietet Sicherheit, wenn die häusliche Versorgung nicht mehr ausreicht. Die Pflegekasse unterstützt mit festen Zuschüssen – eine wichtige Entlastung für Familien.
1.855 Euro Grundleistung
Die Kasse übernimmt monatlich bis zu 1.855 € für die Grundversorgung im Heim. Dieser Betrag deckt:
- 24-Stunden-Betreuung durch Fachpersonal
- Unterkunft und Verpflegung
- Grundpflege und medizinische Versorgung
Leistung | Kostenanteil | Eigenbeteiligung |
---|---|---|
Grundpflege | 1.200 € | 0 € |
Unterkunft | 650 € | bis 300 € |
Sonderleistungen | 5 € | Variabel |
Besonderheiten bei Langzeitpflege
Nach 36 Monaten reduziert sich die Eigenbeteiligung auf 25%. Wichtig zu wissen:
- Sozialhilfeantrag: Bei finanzieller Überlastung springt das Sozialamt ein.
- Qualitätszuschläge: Premiumeinrichtungen können Aufpreise verlangen.
- Ehepaare: Getrennte Zimmer werden extra berechnet.
„Ein gutes Übergangsmanagement erleichtert die Eingewöhnung. Planen Sie gemeinsam mit dem Heim.“
Tipp: Vergleichen Sie Heimkosten mit häuslicher Pflege. Oft lohnt sich eine Mischform.
Neuerungen durch die Pflegereform 2024/2025
Die Pflegereform 2024 bringt wichtige Verbesserungen für Betroffene. Ab Juli steigen die Leistungen spürbar an. Gleichzeitig werden die Regelungen flexibler gestaltet.
Erhöhungen bei Pflegegeld und Sachleistungen
Alle Geldleistungen werden um 4,5% angehoben. Der Stufenplan sieht vor:
- Pflegegeld steigt auf 835 € monatlich
- Sachleistungen erhöhen sich auf 1.942 €
- Entlastungsbetrag wächst auf 137 €
Die Anpassungen gelten automatisch. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen. Die Pflegekasse informiert schriftlich über die Änderungen.
Leistung | 2023 | 2024 | Steigerung |
---|---|---|---|
Pflegegeld | 800 € | 835 € | +35 € |
Sachleistungen | 1.859 € | 1.942 € | +83 € |
Verhinderungspflege | 1.685 € | 1.760 € | +75 € |
Das vorgezogene Entlastungsbudget
Ab 2025 können Sie Ihr Budget flexibler nutzen. Neu ist:
- Monatliche Beträge sind übertragbar
- Digitale Hilfen werden direkt erstattet
- Kombination mit anderen Leistungen einfacher
„Die Reform gibt Familien mehr Spielraum. Jetzt lassen sich individuelle Lösungen besser umsetzen.“
Der Digitalisierungsbonus von 50 € pro Jahr fördert Apps und technische Hilfen. Anspruch nehmen können alle mit Pflegegrad ab 2.
Für pflegende Angehörige gibt es steuerliche Erleichterungen. Höhere Freibeträge gelten bereits seit 2017. Fragen Sie Ihren Steuerberater nach den Details.
Pflegeunterstützungsgeld für berufstätige Angehörige
Berufstätige, die Angehörige pflegen, stehen vor besonderen Herausforderungen. Plötzliche Pflegenotsituationen erfordern oft sofortiges Handeln. Hier springt das Pflegeunterstützungsgeld ein – eine wichtige Unterstützung für Arbeitnehmer.
Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Voraussetzung ist eine akute Pflegesituation bei einem nahen Angehörigen. Die Regel sieht 10 Tage pro Jahr vor. Wichtig:
- Nachweis des Arbeitsverhältnisses erforderlich
- Pflegebedarf muss akut und unvorhersehbar sein
- Kein Anspruch bei geplanten Operationen
Selbstständige benötigen besondere Nachweise. Dazu zählen:
- Bestätigung der Pflegekasse
- Nachweis der Erwerbstätigkeit
- Dokumentation der Pflegesituation
Wie lässt sich das Budget nutzen?
Die Pflegekasse übernimmt 90% des Nettoverdienstausfalls. Praktische Anwendungsfälle:
Situation | Tage | Finanzielle Hilfe |
---|---|---|
Schlaganfall | 10 | Lohnersatz bis 1.200 € |
Plötzliche Verschlechterung | 5 | Teilkompensation |
„Das Pflegeunterstützungsgeld gibt Sicherheit in akuten Krisen. Nutzen Sie dieses Recht, um Beruf und Pflege zu vereinbaren.“
Praxis-Tipp: Kombinieren Sie die Tage mit Urlaubsansprüchen. So verlängern Sie den Zeitraum. Bei Kündigungsdrohungen hilft die kostenlose Beratung der Pflegekasse.
Für pflegende Angehörige gibt es spezielle Antragsformulare. Diese erhalten Sie direkt beim Arbeitgeber oder online. Die Bearbeitung dauert meist zwei Wochen.
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
Moderne Technologien eröffnen neue Wege in der Pflegebegleitung. Seit 2024 unterstützt die Pflegekasse zertifizierte Apps mit 53 Euro monatlich. Diese digitalen Helfer erleichtern den Alltag bei schwerer Beeinträchtigung.
Neue Förderung für smarte Lösungen
Das Bundesinstitut für Arzneimittel führt ein Verzeichnis geprüfter Anwendungen. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad ab Stufe 2. Die Leistung steht zusätzlich zu anderen Hilfen zur Verfügung.
Führende Anbieter bieten beispielsweise:
- Erinnerungsfunktionen für Medikamente
- Digitale Pflegetagebücher
- Notruf-Systeme per Smartphone
Besonders praktisch: Die Kombination mit analogen Hilfsmitteln. So ergänzt eine App etwa die Sturzerkennung durch Sensormatten.
Einfache Beantragung und Nutzung
Der Zugang zu DiPA erfolgt in drei Schritten:
- Passende App im Bundesinstitut-Verzeichnis auswählen
- Formular der Pflegekasse ausfüllen
- Freischaltung per Gesundheitskarte erhalten
Für Technikunerfahrene gibt es Schulungsangebote. Pilotprojekte zeigen: 78% der Nutzer fühlen sich entlastet.
„Digitale Pflegeanwendungen sind kein Ersatz, aber eine wertvolle Ergänzung menschlicher Zuwendung.“
Wichtig ist der Datenschutz. Geprüfte Apps speichern Informationen nur verschlüsselt. Trackingfunktionen lassen sich individuell anpassen.
Steuerliche Vorteile für pflegende Angehörige
Das Finanzamt erkennt die besondere Belastung pflegender Personen an. Neben den direkten Leistungen der Pflegekasse gibt es steuerliche Entlastungen. Diese machen die Versorgung eines Angehörigen finanziell tragbarer.
Pauschbeträge und Freibeträge
Der Staat gewährt zwei Arten von Vergünstigungen:
- 600 € Pauschbetrag: Jährliche Entlastung ohne Nachweis
- 1.800 € Freibetrag: Für nachgewiesene Aufwendungen
Besonders hilfreich: Beide Beträge können kombiniert werden. So sparen Sie bis zu 2.400 € pro Jahr.
Leistung | Höhe | Voraussetzung |
---|---|---|
Pauschbetrag | 600 € | Pflegenachweis |
Freibetrag | 1.800 € | Kostennachweise |
Fahrtkosten | 0,30 €/km | Verfügung über Fahrtenbuch |
„Viele Pflegende wissen nicht, dass sie sogar rückwirkend Ansprüche geltend machen können. Lassen Sie sich beraten!“
Bescheinigung durch die Pflegekasse
Für den Steuerabzug benötigen Sie:
- Bescheinigung über den Pflegegrad
- Nachweis der Pflegezeit (mindestens 10 Std./Woche)
- Dokumentation besonderer Kosten
Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungskräfte können extra abgesetzt werden. Wichtig: Rechnungen immer mit Steuer-ID ausstellen lassen.
Digitale Steuererklärungstools helfen bei der Berechnung. Sie zeigen automatisch alle möglichen Absetzbeträge an – auch für pflegende Personen.
So maximieren Sie die finanziellen Hilfen
Mit der richtigen Strategie lassen sich alle verfügbaren Hilfen optimal nutzen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das volle Leistungsspektrum ausschöpfen – für maximale Entlastung im Pflegealltag.
Ein durchdachter Mix verschiedener Leistungen bringt die beste Unterstützung. Kombinieren Sie Pflegegeld mit Sachleistungen und nutzen Sie zusätzliche Angebote wie Verhinderungspflege. So schaffen Sie finanzielle Spielräume.
Praktische Tipps für Sie:
- Überprüfen Sie jährlich Ihren Anspruch auf alle Leistungen
- Nutzen Sie digitale Tools zur Budgetverwaltung
- Kontaktieren Sie Ihren regionalen Pflegestützpunkt
Mehr zum cleveren Umgang mit Pflegekosten finden Sie in unserem Ratgeber zum Pflege-Pauschbetrag.