Pflegegrad: Erklären und Berechnen – Unsere Experten helfen

pflegegrad

Der Pflegegrad ist ein zentraler Begriff in der Pflegeversicherung, der den Grad der Pflegebedürftigkeit misst. Er zeigt, wie selbstständig eine Person noch ist und welche Unterstützung sie benötigt. Ohne einen Pflegegrad können keine Leistungen von der Pflegekasse beantragt werden.

Die Einstufung erfolgt durch einen Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen), der verschiedene Kriterien wie Mobilität, Selbstversorgung und kognitive Fähigkeiten bewertet. Der Antrag auf Pflegegrad ist bei der Pflegeversicherung zu stellen und kann formlos erfolgen. Wichtig ist, alle relevanten Unterlagen wie medizinische Dokumente bereitzuhalten.

Die Begutachtung dauert in der Regel zwischen 30 und 90 Minuten und kann bei Bedarf verschoben werden. Der Pflegegrad wird auf einer Punkteskala von 0-100 ermittelt.

Sollte die Frist überschritten werden, steht eine Entschädigung zu. Der Pflegegrad kann rückwirkend ab dem Tag des Antrags gelten, was eine schnelle Bearbeitung erfordert. Unsere Experten helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung und Begutachtung, um den richtigen Pflegegrad zu erhalten.

Einführung in den Pflegegrad

Die Pflegeversicherung spielt eine zentrale Rolle bei der Unterstützung von pflegebedürftigen Personen in Deutschland. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Einstufung in einen Pflegegrad, der die Art und den Umfang der notwendigen Leistungen bestimmt.

Begriff und Relevanz

Der Pflegegrad ist ein Maß, das die Fähigkeit einer Person misst, alltägliche Aufgaben selbstständig zu bewältigen. Er ersetzt die früheren Pflegestufen und bietet eine differenziertere Einschätzung der Bedürfnisse.

Die Einführung des Pflegegradsystems im Jahr 2017 brachte wesentliche Verbesserungen. Es berücksichtigt nun nicht nur körperliche, sondern auch psychische und kognitive Einschränkungen. Dies bedeutet, dass mehr Menschen Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung haben.

Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen, darunter Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Unterstützung bei der Anpassung des Wohnumfeldes. Die Höhe dieser Leistungen hängt direkt vom jeweiligen Pflegegrad ab.

Der Unterschied zwischen den alten Pflegestufen und den neuen Pflegegraden liegt in der Feinabstimmung. Während die Pflegestufen eher grob definiert waren, ermöglicht das Pflegegradsystem eine präzisere Bewertung der individuellen Bedürfnisse.

Um die passende Leistung zu erhalten, ist es wichtig, den Antrag auf Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Die Begutachtung erfolgt durch einen Gutachter, der verschiedene Kriterien wie Mobilität, Selbstversorgung und kognitive Fähigkeiten bewertet.

Neben der theoretischen Grundlage bietet das Pflegegradsystem praktische Vorteile. Es gibt klare Richtlinien für die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungsberechtigung, was die Planung und Organisation der Pflege erleichtert.

Zusammenfassend ist der Pflegegrad ein entscheidender Faktor für die Sicherstellung angemessener Unterstützung im Rahmen der Pflegeversicherung. Er sorgt dafür, dass pflegebedürftige Personen die Leistungen erhalten, die sie benötigen, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Was bedeutet ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad ist ein entscheidender Indikator, der die Fähigkeit einer Person beschreibt, alltägliche Aufgaben ohne Hilfe zu bewältigen. Er dient als Grundlage für die Berechnung der notwendigen Unterstützung und Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung.

Selbstständigkeit als Indikator

Die Selbstständigkeit einer Person ist der zentrale Faktor bei der Einstufung in einen Pflegegrad. Je geringer die Fähigkeit, den Alltag ohne Hilfe zu meistern, desto höher der Pflegegrad.

  • Bei der Begutachtung werden verschiedene Aspekte wie Mobilität, Selbstversorgung und kognitive Fähigkeiten berücksichtigt.
  • Alltägliche Einschränkungen, wie Schwierigkeiten beim Gehen oder bei der Körperpflege, beeinflussen die Bewertung der Selbstständigkeit.
  • Die Begutachtung erfolgt durch einen Gutachter, der die Beeinträchtigungen in sechs Modulen bewertet.

Die Ergebnisse dieser Begutachtung fließen in die Einstufung ein, wobei höhere Beeinträchtigungen in einem höheren Pflegegrad resultieren. Dieser Prozess gewährleistet, dass die Unterstützung individuell angepasst wird.

Selbstständigkeit im Alltag

Praktische Beispiele aus dem Alltag zeigen, wie unterschiedliche Beeinträchtigungen die Selbstständigkeit beeinflussen. So kann eine Person mit eingeschränkter Mobilität Schwierigkeiten haben, sich ohne Hilfe fortzubewegen, während eine andere Person Probleme bei der Kommunikation haben mag.

Die Begutachtung und Dokumentation der Pflegebedürftigkeit sind entscheidend, um den richtigen Pflegegrad zuzuweisen. Dieser Prozess hilft sicherzustellen, dass die notwendigen Leistungen angemessen und zielgerichtet sind.

Der Pflegegrad: Kriterien und Module

Die Bewertung der Pflegebedürftigkeit erfolgt anhand von sechs verschiedenen Modulen, die jeweils unterschiedlich gewichtet werden. Diese Kriterien geben Aufschluss über die Fähigkeit einer Person, alltägliche Aufgaben zu bewältigen.

Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsbewältigung

Ein zentraler Aspekt der Begutachtung ist die Mobilität. Sie wird mit 10 % gewichtet und umfasst die Fähigkeit, sich innerhalb des Wohnbereichs zu bewegen oder Treppen zu steigen. Weitere wichtige Kriterien sind die Selbstversorgung (40 %) und die Bewältigung des Alltags (20 %). Letztere bezieht sich auf die Fähigkeit, den Tagesablauf selbstständig zu gestalten und soziale Kontakte zu pflegen.

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten werden mit 15 % gewichtet. Dazu gehören die Fähigkeit zur zeitlichen und räumlichen Orientierung sowie die Entscheidungsfindung im Alltag. Verhaltensweisen und psychische Probleme werden ebenfalls berücksichtigt und haben eine Gewichtung von 15 %.

Die Gesamtbewertung erfolgt anhand einer Punkteskala von 0 bis 100. Je höher die Beeinträchtigung in den einzelnen Modulen, desto höher der Pflegegrad. Diese modulare Struktur ermöglicht eine individuelle und präzise Einschätzung der Pflegebedürftigkeit.

Ablauf der Pflegegrad-Berechnung

Die Berechnung des Pflegegrades erfolgt in einem strukturierten Prozess, der Transparenz und Präzision gewährleistet. Von der Antragstellung bis zum finalen Bescheid werden alle Schritte sorgfältig durchgeführt, um eine individuelle Einschätzung der Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen.

Der Antrag

Der Antrag auf Pflegegrad wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Dafür sind verschiedene Dokumente erforderlich, wie ärztliche Atteste oder Pflegegutachten. Die Anforderungen umfassen unter anderem detaillierte Angaben zur Selbstversorgung und Mobilität der Person. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) wird dann eingesetzt, um die Pflegesituation zu bewerten.

Das Gutachten und der Bescheid

Der Gutachter bewertet anhand von sechs Modulen, wie z.B. Mobilität und kognitive Fähigkeiten, die Beeinträchtigungen und erstellt ein Gutachten. Jedes Modul wird mit unterschiedlichen Punkten bewertet, wobei die Selbstversorgung mit 40 % das höchste Gewicht hat. Nach der Begutachtung erhält die Pflegekasse das Gutachten und stellt innerhalb von 25 Arbeitstagen den Bescheid aus. Bei Überschreitung dieser Frist ist eine Entschädigung vorgesehen.

Modul Gewichtung (%) Beschreibung
Selbstversorgung 40 Fähigkeit zur Körperpflege und Ernährung
Gestaltung des Alltags 15 Selbstständige Organisation des Tagesablaufs
Mobilität 10 Beweglichkeit im Wohnbereich und Treppensteigen

Die Punkte werden addiert, um den Pflegegrad zu bestimmen. Liegt der Wert zwischen 27 und 47,5 Punkten, handelt es sich um Pflegegrad 2. Höhere Werte führen zu höheren Pflegegraden. Wichtige Fristen und der Ablauf nach der Begutachtung sind im Bescheid der Pflegekasse festgehalten.

Geld- und Sachleistungen in der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Geld- und Sachleistungen, die je nach Pflegegrad differieren. Diese Leistungen sollen pflegebedürftige Personen sowie deren Angehörige unterstützen und entlasten.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Das Pflegegeld wird monatlich ausgezahlt und dient als Unterstützung für pflegebedürftige Personen, die sich in häuslicher Umgebung versorgen lassen. Die Höhe des Pflegegeldes variiert je nach Pflegegrad.

Pflegesachleistungen hingegen werden von anerkannten Pflegediensten erbracht. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zur jeweiligen Höchstsumme des entsprechenden Pflegegrades.

Leistungen im Überblick

Pflegegrad Pflegegeld (monatlich) Pflegesachleistungen (monatlich)
2 347 € 796 €
3 599 € 1.497 €
4 800 € 1.859 €
5 990 € 2.299 €

Die Kombinationsleistung ermöglicht es, bis zu 40 % des ungenutzten Anspruchs in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umzuwandeln. Pflegegeld wird um den Prozentsatz der ausgeschöpften Sachleistungen verringert.

Allen Pflegebedürftigen ab einem Pflegegrad 1 steht ein Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat zur Verfügung. Dieser Betrag kann für bestimmte Pflegemaßnahmen zur Selbstversorgung genutzt werden.

Besondere Fallkonstellationen und Sonderregelungen

Besondere Fallkonstellationen in der Pflegebewertung erfordern individuelle Lösungen. Diese Sonderregelungen berücksichtigen besondere Anforderungen, die über den Standard hinausgehen.

Kinderpflege und altersgemäße Bewertung

Kinder werden in der Pflegebewertung altersgemäß unterschiedlich behandelt. Besonders bei Säuglingen und Kleinkindern bis zu 18 Monaten wird pauschal ein höherer Pflegegrad zugeteilt.

  • Kinder unter 18 Monaten erhalten oft automatisch einen höheren Pflegegrad.
  • Die Bewertung erfolgt altersspezifisch, um besondere Bedürfnisse zu berücksichtigen.

Bei Kindern wird der Fokus auf die Entwicklungsfähigkeit und die notwendige Unterstützung gelegt, um eine angemessene Versorgung zu gewährleisten.

Pflege bei Demenz und besonderen Bedürfnissen

Bei Demenzpatienten und anderen besonderen Bedürfnissen werden die pflegerischen Anforderungen individuell angepasst. Dies erfordert spezielle Kenntnisse und Erfahrungen.

  • Demenzpatienten benötigen eine umfassende Betreuung, die auch psychische Aspekte berücksichtigt.
  • Die Begutachtung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der kognitiven Fähigkeiten.

Die Berücksichtigung besonderer Anforderungen pflegerischer Art gewährleistet eine angemessene Versorgung und Unterstützung.

Diese Sonderregelungen sorgen für eine faire und individuelle Bewertung, um die Bedürfnisse jeder Person optimal zu erfüllen.

Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt

Die Beantragung des Pflegegrads ist ein wichtiger Schritt, um die notwendige Unterstützung für pflegebedürftige Personen zu erhalten. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung und den richtigen Dokumenten kann der Prozess deutlich vereinfacht werden.

Dokumente und Vorbereitung

Zunächst sollten alle erforderlichen Unterlagen gesammelt werden. Dazu gehören ärztliche Atteste, Pflegegutachten und Nachweise über die Selbstversorgungsfähigkeit. Ohne diese Dokumente kann die Pflegekasse den Antrag nicht bearbeiten.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Vorbereitung auf den Termin bei der Pflegekasse. Es wird empfohlen, alle Fragen und Anliegen im Voraus zu notieren, um sicherzustellen, dass keine wichtigen Details vergessen werden. Die Unterstützung durch einen Angehörigen oder eine vertrauenswürdige Person kann hierbei hilfreich sein.

Die Zusammenarbeit mit dem Gutachter ist ebenfalls entscheidend. Offenheit und Ehrlichkeit über die tatsächlichen Bedürfnisse und Einschränkungen tragen maßgeblich zu einer fairen Bewertung bei. Dies gewährleistet, dass der zugesagte Pflegegrad den tatsächlichen Anforderungen entspricht.

Um den Antrag zu unterstützen, können spezialisierte Dienstleister oder Beratungsstellen kontaktiert werden. Diese bieten oft kostenlose Hilfe bei der Antragstellung an und können wertvolle Tipps geben, um den Prozess erfolgreich abzuschließen.

Indem Sie diese Schritte befolgen, können Sie den Antrag auf Pflegegrad zielgerichtet und ohne größere Hürden durchführen. Die sorgfältige Vorbereitung und die richtige Unterstützung sind der Schlüssel zum Erfolg.

Widerspruch einlegen bei Ablehnung oder Rückstufung

Wenn der Bescheid der Pflegekasse nicht Ihren Erwartungen entspricht, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Dieser Schritt ist wichtig, um eine faire Neubewertung Ihrer Situation zu erreichen.

Tipps zur Argumentation

  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Widerspruch schriftlich erfolgt und alle erforderlichen Nachweise enthält.
  • Erklären Sie detailliert, warum Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind.
  • Erwähnen Sie konkrete Punkte, die Ihrer Meinung nach bei der ursprünglichen Begutachtung nicht berücksichtigt wurden.

Neubewertung durch Wiederholungsgutachten

Ein Wiederholungsgutachten kann beantragt werden, wenn Sie der Meinung sind, dass die ursprüngliche Bewertung nicht Ihren tatsächlichen Bedürfnissen entspricht. Dieses Verfahren bietet die Möglichkeit, Ihre Pflegebedürftigkeit erneut überprüfen zu lassen.

  • Die Frist für die Einlegung eines Widerspruchs beträgt in der Regel einen Monat nach Zugang des Bescheids.
  • Ein Wiederholungsgutachten kann helfen, Ihre Einstufung anzupassen, wenn neue Umstände vorliegen.

Indem Sie diese Schritte befolgen, können Sie sicherstellen, dass Ihre Situation erneut sorgfältig geprüft wird. Die rechtzeitige Einlegung eines Widerspruchs ist entscheidend, um Ihre Interessen zu wahren.

Neue Entwicklungen und Änderungen in der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung in Deutschland steht vor bedeutenden Anpassungen, die die Unterstützung pflegebedürftiger Personen weiter verbessern sollen. Ab dem Jahr 2025 werden verschiedene Leistungen erhöht, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden.

Leistungsanpassungen ab 2025

Ein zentraler Fokus liegt auf der Erhöhung des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen. Diese Anpassungen sollen die finanzielle Entlastung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen stärken.

Pflegegrad Pflegegeld (monatlich) Pflegesachleistungen (monatlich)
2 332 € -> 347 € 761 € -> 796 €
3 573 € -> 599 € 1.432 € -> 1.497 €
4 765 € -> 800 € 1.778 € -> 1.859 €
5 947 € -> 990 € 2.200 € -> 2.299 €

Die Entlastungsbetrag wird ebenfallsvon 125 € auf 131 € monatlich angehoben. Diese Änderungen betreffen auch die Tages- und Nachtpflege sowie die vollstationäre Pflege.

Zukünftige Trends und Reformansätze

Die Einstufung in die fünf Pflegegrade bleibt ein wichtiger Bestandteil der Pflegebewertung. Zukünftige Reformen werden sich auf eine weitergehende Unterstützung von Pflegebedürftigen konzentrieren.

Die geplanten Änderungen sollen die Pflegegrade an die aktuellen Bedürfnisse anpassen. Die Erhöhung der Leistungen und die Reformen werden die Pflegeversicherung zukunftsfähig machen.

Expertenrat und praktische Hilfestellungen

Experten raten, dass eine sorgfältige Vorbereitung und die richtige Unterstützung entscheidend sind, um den Pflegegradprozess erfolgreich zu meistern. Praktische Beispiele und Erfahrungsberichte von Betroffenen bieten wertvolle Einblicke.

Beratung und Unterstützung im Alltag

Fachleute empfehlen, professionelle Beratungsdienste in Anspruch zu nehmen. Diese können helfen, den Alltag zu entlasten und sicherzustellen, dass alle notwendigen Leistungen genutzt werden. Insbesondere Angehörige profitieren von solchen Angeboten, da sie oft unter Zeitdruck stehen und wenig Erfahrung mit der Pflege haben.

Erfahrungsberichte von Betroffenen

Viele Menschen teilen ihre Erfahrungen, um anderen zu helfen. Ein Beispiel ist die Zusammenarbeit mit einem Pflegedienst, der nicht nur praktische Unterstützung bietet, sondern auch emotional entlastet. Die enge Kooperation zwischen Angehörigen und Fachleuten ist dabei der Schlüssel zum Erfolg.

Tipps für Angehörige Empfehlungen
1. Holen Sie sich Expertenrat Professionelle Beratung hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
2. Nutzen Sie Pflegedienste Erleichtern Sie sich den Alltag mit externer Unterstützung.
3. Bleiben Sie in Kontakt Kommunikation mit anderen Betroffenen und Experten ist wichtig.

Durch diese Maßnahmen können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen better unterstützt werden. Die Zusammenarbeit mit Fachleuten und die Nutzung vorhandener Ressourcen machen den Unterschied.

Fazit

Die Einstufung in den richtigen Pflegegrad ist entscheidend, um die notwendige Unterstützung für pflegebedürftige Personen zu sichern. Die Anforderungen an eine angemessene pflegerische Versorgung sind vielfältig und erfordern eine sorgfältige Vorbereitung des Antrags.

Wichtige Aspekte wie das Widerspruchsverfahren und anstehende gesetzliche Änderungen sollten nicht außer Acht gelassen werden. Eine individuelle Bewertung und professionelle Unterstützung sind unerlässlich, um die Bedürfnisse pflegebedürftiger Personen optimal zu erfüllen.

Zukünftige Entwicklungen in der Pflegeversicherung versprechen eine weiter verbesserte Unterstützung. Der Artikel schließt mit einem klaren Ende, das alle relevanten Informationen noch einmal eindeutig zusammenfasst.

FAQ

Was ist ein Pflegegrad und wie wird er berechnet?

Der Pflegegrad beschreibt das Ausmaß der Beeinträchtigung einer Person in ihrer Selbstständigkeit. Er wird anhand von fünf Pflegegraden berechnet, die durch ein Gutachten der Pflegekasse bestimmt werden. Die Einstufung erfolgt nach den Kriterien der Pflegeversicherung, wie z.B. der Fähigkeit zur Selbstversorgung oder der Mobilität.

Welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen, wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Je nach Pflegegrad und Situation der pflegebedürftigen Person können auch Leistungen für vollstationäre Pflege oder teilstationäre Betreuung beansprucht werden.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Der Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Dafür benötigen Sie ein Gutachten eines Anerkennungsgutachters, das die Beeinträchtigung Ihrer Selbstständigkeit und die Anforderungen an die pflegerische Versorgung darlegt. Die Pflegekasse prüft den Antrag und teilt den gewährten Pflegegrad mit.

Was mache ich, wenn mein Pflegegrad herabgestuft wird?

Bei einer Herabstufung des Pflegegrads können Sie Widerspruch einlegen. Es ist ratsam, sich von einem Experten beraten zu lassen, um die Argumentation für eine Neubewertung zu stärken. In einigen Fällen kann auch ein Wiederholungsgutachten beantragt werden, um die Einstufung zu überprüfen.

Wie werden die Anforderungen an die pflegerische Versorgung bewertet?

Die Anforderungen an die pflegerische Versorgung werden anhand der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person bewertet. Dazu gehören unter anderem die Mobilität, die Fähigkeit zur Selbstversorgung und die kognitiven Fähigkeiten. Diese Kriterien werden im Gutachten berücksichtigt, um den Pflegegrad festzulegen.

Welche Rolle spielen Angehörige in der Pflege?

Angehörige spielen eine wichtige Rolle in der Pflege, insbesondere bei der Unterstützung im Alltag. Sie können Pflegegeld beantragen, wenn sie die Pflege übernehmen, und erhalten Unterstützung durch die Pflegekasse. Es ist jedoch wichtig, die Grenzen der Belastbarkeit zu beachten und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Pflegeantrags?

Die Bearbeitung eines Pflegeantrags kann je nach Komplexität des Falls variieren. In der Regel dauert es einige Wochen, bis die Pflegekasse den Bescheid zugestellt hat. Es ist ratsam, alle notwendigen Unterlagen frühzeitig einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Gibt es besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung?

Ja, insbesondere bei Menschen mit besonderen Bedürfnissen, wie z.B. bei Demenz oder anderen kognitiven Beeinträchtigungen, gelten besondere Anforderungen. Diese werden im Gutachten berücksichtigt, um eine angemessene Versorgung zu gewährleisten.

Wie kann ich mich gegen eine Ablehnung meines Pflegeantrags wehren?

Bei einer Ablehnung des Pflegeantrags können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Es ist empfehlenswert, sich von einem Anwalt oder einer Verbraucherzentrale beraten zu lassen, um die Chancen auf eine erfolgreiche Widerspruchsbegründung zu erhöhen.

Welche Voraussetzungen muss ich für einen Pflegeantrag erfüllen?

Um einen Pflegeantrag zu stellen, müssen Sie nachweislich pflegebedürftig sein. Dies wird durch ein Gutachten eines Anerkennungsgutachters festgestellt. Zudem müssen Sie in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung versichert sein.

Wie werden die Leistungen der Pflegeversicherung berechnet?

Die Leistungen der Pflegeversicherung werden nach dem Pflegegrad und den individuellen Anforderungen der pflegebedürftigen Person berechnet. Die Höhe des Pflegegeldes oder der Sachleistungen richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad und den Umständen des Einzelfalls.

Welche Unterstützung gibt es für Pflegebedürftige im Alltag?

Pflegebedürftige erhalten Unterstützung durch die Pflegekasse, wie z.B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Hilfe durch Pflegedienste. Zudem können Angehörige Unterstützung bei der Pflege leisten und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Wie oft wird der Pflegegrad überprüft?

Der Pflegegrad wird in der Regel alle 12 Monate überprüft, um sicherzustellen, dass die Leistungen noch angemessen sind. In Einzelfällen kann eine Neubewertung auch früher erfolgen, z.B. bei wesentlichen Veränderungen der Pflegesituation.
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