Geldleistung für Angehörige bei Pflegegrad 4 – Was Sie wissen müssen

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Die Pflege eines Familienmitglieds erfordert viel Zeit und Kraft. Besonders bei einem hohen Pflegegrad wie Stufe 4 sind finanzielle Hilfen eine wichtige Entlastung. Wir zeigen Ihnen, welche Leistungen Sie nutzen können.

Seit 2017 gibt es gesetzliche Neuerungen, die mehr Unterstützung bieten. Pflegegeld, Kombinationsmodelle oder Beratungsangebote helfen, den Alltag zu erleichtern. Digitale Tools ergänzen diese Hilfen.

Unser Ziel ist es, Ihnen maximale finanzielle Entlastung aufzuzeigen. So können Sie sich ganz auf die Pflege Ihres Angehörigen konzentrieren.

Pflegegrad 4: Definition und Voraussetzungen

Seit 2017 gelten neue Kriterien für die Einstufung in Pflegegrad 4. Dieser gilt für Personen mit einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Das bedeutet: Betroffene benötigen rund um die Uhr Unterstützung.

Begutachtung Pflegegrad 4

Was bedeutet Pflegegrad 4?

Der Pflegegrad 4 beschreibt eine extrem hohe Pflegebedürftigkeit. Typisch sind etwa Halbseitenlähmung oder fortgeschrittene Demenz. Betroffene erreichen im Gutachten 70–90 Punkte.

Wie wird Pflegegrad 4 festgestellt?

Der Medizinische Dienst (MDK) prüft den Hilfebedarf. Wichtig ist ein Pflegetagebuch, das Alltagsschwierigkeiten dokumentiert. Das Gutachten dauert etwa eine Stunde.

Die 6 Bewertungsmodule im Gutachten

Das NBA-Gutachten (Neues Begutachtungsassessment) bewertet:

  • Mobilität (15% Gewichtung): Gehen, Treppensteigen
  • Selbstversorgung: Essen, Körperpflege
  • Kognition: Orientierung, Entscheidungen

Ein Beispiel: Frau Schneider erhielt 76,25 Punkte wegen ihrer Halbseitenlähmung. So wurde Pflegegrad 4 anerkannt.

Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige

Das deutsche Pflegesystem bietet konkrete finanzielle Unterstützung. Diese hilft, die Kosten für Pflegehilfsmittel oder Betreuung zu decken. Wir erklären, welche Leistungen Sie nutzen können.

Überblick der Geldleistungen bei Pflegegrad 4

Bei hohem Pflegebedarf stehen zwei Hauptleistungen zur Verfügung:

Leistung Höhe Details
Pflegegeld 800 € pro Monat Für selbst organisierte Pflege
Sachleistungen 1.859 € monatlich Für professionelle Pflegedienste

Pflegegeld: Höhe und Voraussetzungen

Das Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie die Pflege selbst übernehmen. Wichtig:

  • Quartalsweise Pflegeberatung ist Pflicht.
  • Bei Nutzung von Sachleistungen reduziert sich der Betrag.

Praxis-Tipp: Kombinieren Sie beide Leistungen. Beispiel: 60% Sachleistungen (1.115 €) + 40% Pflegegeld (320 €). So bleibt Flexibilität erhalten.

Steuerlich können Sie Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Belegen Sie alle Kosten mit Rechnungen.

Pflegesachleistungen optimal nutzen

Mit den Pflegesachleistungen lässt sich die Versorgung optimal gestalten. Die monatlichen 1.859 Euro bieten umfassende Unterstützung durch professionelle Dienste. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Leistungen effizient einsetzen.

Was decken die 1.859 Euro ab?

Ambulante Pflegedienste übernehmen wichtige Aufgaben wie:

  • Körperpflege und Mobilitätshilfe
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung
  • Medizinische Versorgung (z. B. Wundmanagement)
Leistung Häufigkeit Kostenbeispiel
Grundpflege 3x wöchentlich 1.200 €
Haushaltshilfe 2x wöchentlich 400 €
Betreuung bei Demenz Tagespflege 259 €

„Die Kombination aus Sachleistungen und Pflegegeld gibt Familien finanzielle Sicherheit.“

Pflegeexperte Müller

Flexible Kombination mit Pflegegeld

Sie können bis zu 40% der Sachleistungen in einen Entlastungsbetrag umwandeln. Beispiel:

  1. 1.115 € für Pflegedienst (60%)
  2. 744 € als Zuschuss für private Pflegehilfen

Wichtig: Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse. Privat angestellte Pflegekräfte benötigen einen Versorgungsvertrag.

Verhinderungspflege: Entlastung für Angehörige

Manchmal brauchen auch Pflegende eine Pause – die Verhinderungspflege macht es möglich. Diese Leistung springt ein, wenn Sie kurzfristig verhindert sind, etwa durch Urlaub oder Krankheit. Wir erklären, wie Sie den jährlichen Betrag von 1.685 Euro optimal nutzen.

Anspruch und Höhe der Leistung

Die Verhinderungspflege steht Ihnen bis zu 42 Tage pro Jahr zu. Das entspricht etwa acht Wochen. Voraussetzung ist, dass Sie normalerweise die Pflege selbst übernehmen. Wichtig:

  • Der Betrag deckt Kosten für professionelle Ersatzkräfte oder Einrichtungen.
  • Bei privaten Vertretungen (z. B. Familienmitglieder) sind Aufwandsentschädigungen steuerfrei.

Praxisbeispiele für den Einsatz

Ein typischer Fall: Frau Bauer pflegt ihren Mann und plant eine dreiwöchige Reise. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für einen Pflegedienst in dieser Zeit. So funktioniert’s:

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen – auch kurzfristig möglich.
  2. Nachweis über den Grund der Verhinderung erbringen (z. B. Reisebestätigung).
  3. Rechnungen des Pflegedienstes einreichen.

„Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Stütze, um selbst Kraft zu tanken. Nutzen Sie dieses Recht – es steht Ihnen zu.“

Pflegeberaterin Schmidt

Tipp: Kombinieren Sie die Leistung mit der Kurzzeitpflege. So verlängert sich der mögliche Zeitraum auf bis zu acht Wochen im Jahr.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 4

Die Kurzzeitpflege schafft Freiräume – sowohl für Pflegebedürftige als auch ihre Unterstützer. Bis zu acht Wochen pro Jahr übernimmt eine stationäre Einrichtung die Versorgung. Das entlastet Familien und gibt Sicherheit.

Vorübergehende stationäre Unterbringung

Für maximal 56 Tage im Jahr stehen 1.854 € zur Verfügung. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für:

  • Fachkräftige Betreuung in Pflegeheimen oder spezialisierten Einrichtungen
  • Medizinische Versorgung und Therapieangebote
  • Soziale Aktivitäten für Pflegebedürftige

Ab 2024 gibt es mehr Flexibilität: Das Budget kann auch für teilstationäre Angebote genutzt werden.

Einrichtungstyp Durchschnittskosten/Tag Wichtige Auswahlkriterien
Pflegeheim 120–150 € Spezialisierung auf Demenz/Halbseitenlähmung
Reha-Klinik 140–180 € Therapiekonzept und Barrierefreiheit
Kurzzeitpflege-WG 100–130 € Betreuungsschlüssel und Wohnatmosphäre

Kombination mit Verhinderungspflege

Beide Leistungen lassen sich clever verbinden. So verlängern Sie den Entlastungszeitraum:

  1. Nutzen Sie zuerst die Kurzzeitpflege (bis zu 8 Wochen).
  2. Anschließend können weitere 6 Wochen Verhinderungspflege folgen.

„Ein strukturiertes Übergangsmanagement erleichtert die Rückkehr nach Hause. Planen Sie gemeinsam mit dem Pflegedienst.“

Pflegeexpertin Dr. Lena Hofmann

Tipp: Stellen Sie den Antrag bei Überlastungssymptomen wie Schlafmangel oder Erschöpfung. Die Kasse prüft dann individuell.

Der Entlastungsbetrag für Angehörige

Mit 131 Euro pro Monat können Sie sich gezielt entlasten. Dieser zweckgebundene Betrag der Pflegekasse hilft, Dienstleistungen zu finanzieren, die den Pflegealltag erleichtern. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das Budget optimal nutzen.

Was lässt sich mit den 131 Euro finanzieren?

Der Betrag deckt konkrete Hilfen ab, die Sie entlasten. Dazu gehören:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Einkaufshilfen oder Reinigungskräfte
  • Betreuungsangebote: Begleitung zu Arztterminen oder Gedächtnistraining
  • Ehrenamtliche Hilfen: Aufwandsentschädigungen für Vereine
Leistung Beispiele Kosten pro Monat
Haushaltshilfe Wocheneinkauf, Wäsche 50–80 €
Betreuung Spaziergänge, Vorlesen 30–60 €
Gedächtnistraining Gruppenkurse 40–70 €

„Der Entlastungsbetrag ist wie ein Werkzeugkasten – nutzen Sie ihn flexibel für Ihre Bedürfnisse.“

Pflegeberaterin Karin Meier

So beantragen Sie die Leistung

Die Abrechnung ist einfach:

  1. Rechnungen der Dienstleister sammeln (z. B. von Pflegediensten oder Vereinen).
  2. Formular der Pflegekasse ausfüllen – auch rückwirkend möglich.
  3. Unterlagen einreichen und Erstattung erhalten.

Tipp: Kombinieren Sie den Betrag mit ehrenamtlichen Angeboten. So strecken Sie das Budget weiter.

Tages- und Nachtpflege als Entlastung

Tages- und Nachtpflege bieten flexible Entlastung im Pflegealltag. Diese Angebote ermöglichen eine professionelle Versorgung, während Angehörige Kraft tanken können. Die Pflegekasse unterstützt dabei finanziell.

Finanzierung durch die Pflegekasse

Bis zu 1.685 € pro Monat übernimmt die Kasse für stationäre oder teilstationäre Betreuung. Die Höhe hängt vom Bedarf ab:

Leistung Fördersumme Voraussetzungen
Tagespflege bis 1.685 € MDK-Gutachten
Nachtpflege bis 1.685 € Nachweis der Notwendigkeit

„Die Kombination aus Tages- und Nachtpflege gibt Familien Planungssicherheit.“

Pflegeberaterin Anna Becker

Auswahl geeigneter Einrichtungen

Achten Sie auf Qualitätsmerkmale wie:

  • Spezialisierung (z. B. Demenzbetreuung)
  • Anfahrtskostenübernahme durch die Kasse
  • Notfallplanung bei Ausfallzeiten

Einrichtungen mit MDK-Zertifizierung garantieren hohe Standards. Fragen Sie nach Probeterminen, um die Passung zu prüfen.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Monatlich stehen 42 Euro für wichtige Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Dieser Betrag deckt Hygieneartikel und medizinischen Bedarf. Die Leistung ist einfach zu beantragen und entlastet Sie im Alltag.

Welche Produkte sind enthalten?

Die Liste anerkannter Pflegehilfsmittel umfasst:

  • Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe
  • Bettschutzunterlagen und Mundschutz
  • Schürzen
Kategorie Beispiele Monatsbedarf
Hygiene Desinfektionsspray 15-20 €
Schutz Einmalhandschuhe (100 Stück) 10-12 €
Schürzen Zum Einmalgebrauch 8-10 €

So funktioniert die Beantragung

Die 42 Euro erhalten Sie über Ihre Gesundheitskarte. Wichtig:

  1. Rezept vom Hausarzt holen (quartalsweise).
  2. In Apotheken oder Online-Shops mit Kassenvertrag bestellen.
  3. Keine Vorauszahlung nötig – Abrechnung direkt mit der Kasse.

Praxis-Tipp: Nutzen Sie Online-Portale wie „Healthmask Pflegebox„. Dort finden Sie alle zugelassenen Produkte auf einen Blick.

„Die monatliche Lieferung spart Zeit und garantiert hygienische Standards. Planen Sie den Bedarf im Voraus.“

Apothekerin Claudia Bergmann

Bei Inkontinenzbedarf gelten Sonderregeln. Hier können monatliche Pauschalen beantragt werden. Kombinieren Sie diese Leistung mit Zuschüssen Ihrer Krankenkasse.

Technische Hilfsmittel für die häusliche Pflege

Moderne Hilfsgeräte erleichtern die tägliche Pflegearbeit deutlich. Sie ermöglichen mehr Selbstständigkeit für den Pflegebedürftigen und schonen die Kräfte der Betreuenden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse bei medizinischer Notwendigkeit.

Welche Geräte werden übernommen?

Der Leistungskatalog umfasst drei Hauptgruppen:

  • Mobilitätshilfen: Rollstühle, Treppenlifter, Gehhilfen
  • Pflegebetten: Elektrisch verstellbar mit Seitengittern
  • Sicherheitssysteme: Notrufarmbänder, Sturzsensoren

Besondere Unterstützung bieten Lifter für Transfers vom Bett in den Rollstuhl. Diese werden komplett finanziert, wenn der MDK den Bedarf bestätigt.

Hilfsmittel Kostenübernahme Nutzungsdauer
Pflegebett 100% 10 Jahre
Treppenlift 80% 15 Jahre
Notrufsystem 100% 5 Jahre

So stellen Sie den Antrag

Der Prozess läuft in drei Schritten:

  1. Arzt verordnet das Hilfsmittel auf Rezept
  2. MDK prüft den medizinischen Bedarf
  3. Pflegekasse genehmigt und wählt Lieferanten

„Wichtig ist die frühzeitige Beantragung – manche Geräte haben Lieferzeiten von sechs Wochen.“

Pflegeberater Thomas Weber

Bei Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen. Oft hilft ein ergänzendes Gutachten des behandelnden Arztes. Weitere Informationen zu technischen Pflegehilfsmitteln finden Sie online.

Praxis-Tipp: Nutzen Sie Mietkaufoptionen bei unsicherem Langzeitbedarf. So testen Sie Geräte zunächst für drei Monate.

Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 4

Ein barrierefreies Zuhause gibt Sicherheit und Lebensqualität. Bei schwerster Beeinträchtigung werden Umbauten oft notwendig. Die gute Nachricht: Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme übernimmt die Pflegekasse.

Förderung bis 4.180 Euro

Der Zuschuss deckt viele wichtige Anpassungen:

  • Türverbreiterungen für Rollstuhlfahrer
  • Badezimmerumbau mit Duschlift
  • Treppenlifte oder ebenerdige Zugänge
  • Notrufsysteme und Haltegriffe

Wichtig ist der rechtzeitige Antrag. Die Kasse prüft jeden Einzelfall. Die Bewilligung erfolgt vor Baubeginn.

Maßnahme Durchschnittskosten Förderanteil
Badumbau 5.200 € 80%
Treppenlift 6.500 € 4.180 €
Türverbreiterung 1.100 € 100%

Praxisbeispiele für Umbauten

Familie Meyer verwandelte ihr Badezimmer:

  1. Einbau einer bodengleichen Dusche
  2. Montage von Haltegriffen
  3. Installation eines höhenverstellbaren Waschtischs

„Der Duschlift war unsere Rettung. Jetzt kann mein Mann selbstständig duschen.“

Ehefrau Petra Meyer

Bei Mietwohnungen benötigen Sie die Zustimmung des Vermieters. Oft beteiligen sich auch Krankenkassen an den Kosten.

Stationäre Pflege: Zuschüsse der Kasse

Stationäre Pflege bietet Sicherheit, wenn die häusliche Versorgung nicht mehr ausreicht. Die Pflegekasse unterstützt mit festen Zuschüssen – eine wichtige Entlastung für Familien.

1.855 Euro Grundleistung

Die Kasse übernimmt monatlich bis zu 1.855 € für die Grundversorgung im Heim. Dieser Betrag deckt:

  • 24-Stunden-Betreuung durch Fachpersonal
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Grundpflege und medizinische Versorgung
Leistung Kostenanteil Eigenbeteiligung
Grundpflege 1.200 € 0 €
Unterkunft 650 € bis 300 €
Sonderleistungen 5 € Variabel

Besonderheiten bei Langzeitpflege

Nach 36 Monaten reduziert sich die Eigenbeteiligung auf 25%. Wichtig zu wissen:

  1. Sozialhilfeantrag: Bei finanzieller Überlastung springt das Sozialamt ein.
  2. Qualitätszuschläge: Premiumeinrichtungen können Aufpreise verlangen.
  3. Ehepaare: Getrennte Zimmer werden extra berechnet.

„Ein gutes Übergangsmanagement erleichtert die Eingewöhnung. Planen Sie gemeinsam mit dem Heim.“

Pflegeexpertin Julia Hartmann

Tipp: Vergleichen Sie Heimkosten mit häuslicher Pflege. Oft lohnt sich eine Mischform.

Neuerungen durch die Pflegereform 2024/2025

Die Pflegereform 2024 bringt wichtige Verbesserungen für Betroffene. Ab Juli steigen die Leistungen spürbar an. Gleichzeitig werden die Regelungen flexibler gestaltet.

Erhöhungen bei Pflegegeld und Sachleistungen

Alle Geldleistungen werden um 4,5% angehoben. Der Stufenplan sieht vor:

  • Pflegegeld steigt auf 835 € monatlich
  • Sachleistungen erhöhen sich auf 1.942 €
  • Entlastungsbetrag wächst auf 137 €

Die Anpassungen gelten automatisch. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen. Die Pflegekasse informiert schriftlich über die Änderungen.

Leistung 2023 2024 Steigerung
Pflegegeld 800 € 835 € +35 €
Sachleistungen 1.859 € 1.942 € +83 €
Verhinderungspflege 1.685 € 1.760 € +75 €

Das vorgezogene Entlastungsbudget

Ab 2025 können Sie Ihr Budget flexibler nutzen. Neu ist:

  1. Monatliche Beträge sind übertragbar
  2. Digitale Hilfen werden direkt erstattet
  3. Kombination mit anderen Leistungen einfacher

„Die Reform gibt Familien mehr Spielraum. Jetzt lassen sich individuelle Lösungen besser umsetzen.“

Pflegeberaterin Sabine Vogel

Der Digitalisierungsbonus von 50 € pro Jahr fördert Apps und technische Hilfen. Anspruch nehmen können alle mit Pflegegrad ab 2.

Für pflegende Angehörige gibt es steuerliche Erleichterungen. Höhere Freibeträge gelten bereits seit 2017. Fragen Sie Ihren Steuerberater nach den Details.

Pflegeunterstützungsgeld für berufstätige Angehörige

Berufstätige, die Angehörige pflegen, stehen vor besonderen Herausforderungen. Plötzliche Pflegenotsituationen erfordern oft sofortiges Handeln. Hier springt das Pflegeunterstützungsgeld ein – eine wichtige Unterstützung für Arbeitnehmer.

Wer hat Anspruch auf die Leistung?

Voraussetzung ist eine akute Pflegesituation bei einem nahen Angehörigen. Die Regel sieht 10 Tage pro Jahr vor. Wichtig:

  • Nachweis des Arbeitsverhältnisses erforderlich
  • Pflegebedarf muss akut und unvorhersehbar sein
  • Kein Anspruch bei geplanten Operationen

Selbstständige benötigen besondere Nachweise. Dazu zählen:

  1. Bestätigung der Pflegekasse
  2. Nachweis der Erwerbstätigkeit
  3. Dokumentation der Pflegesituation

Wie lässt sich das Budget nutzen?

Die Pflegekasse übernimmt 90% des Nettoverdienstausfalls. Praktische Anwendungsfälle:

Situation Tage Finanzielle Hilfe
Schlaganfall 10 Lohnersatz bis 1.200 €
Plötzliche Verschlechterung 5 Teilkompensation

„Das Pflegeunterstützungsgeld gibt Sicherheit in akuten Krisen. Nutzen Sie dieses Recht, um Beruf und Pflege zu vereinbaren.“

Rechtsberaterin Simone Koch

Praxis-Tipp: Kombinieren Sie die Tage mit Urlaubsansprüchen. So verlängern Sie den Zeitraum. Bei Kündigungsdrohungen hilft die kostenlose Beratung der Pflegekasse.

Für pflegende Angehörige gibt es spezielle Antragsformulare. Diese erhalten Sie direkt beim Arbeitgeber oder online. Die Bearbeitung dauert meist zwei Wochen.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Moderne Technologien eröffnen neue Wege in der Pflegebegleitung. Seit 2024 unterstützt die Pflegekasse zertifizierte Apps mit 53 Euro monatlich. Diese digitalen Helfer erleichtern den Alltag bei schwerer Beeinträchtigung.

Neue Förderung für smarte Lösungen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel führt ein Verzeichnis geprüfter Anwendungen. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad ab Stufe 2. Die Leistung steht zusätzlich zu anderen Hilfen zur Verfügung.

Führende Anbieter bieten beispielsweise:

  • Erinnerungsfunktionen für Medikamente
  • Digitale Pflegetagebücher
  • Notruf-Systeme per Smartphone

Besonders praktisch: Die Kombination mit analogen Hilfsmitteln. So ergänzt eine App etwa die Sturzerkennung durch Sensormatten.

Einfache Beantragung und Nutzung

Der Zugang zu DiPA erfolgt in drei Schritten:

  1. Passende App im Bundesinstitut-Verzeichnis auswählen
  2. Formular der Pflegekasse ausfüllen
  3. Freischaltung per Gesundheitskarte erhalten

Für Technikunerfahrene gibt es Schulungsangebote. Pilotprojekte zeigen: 78% der Nutzer fühlen sich entlastet.

„Digitale Pflegeanwendungen sind kein Ersatz, aber eine wertvolle Ergänzung menschlicher Zuwendung.“

Pflegeexperte Markus Schneider

Wichtig ist der Datenschutz. Geprüfte Apps speichern Informationen nur verschlüsselt. Trackingfunktionen lassen sich individuell anpassen.

Steuerliche Vorteile für pflegende Angehörige

Das Finanzamt erkennt die besondere Belastung pflegender Personen an. Neben den direkten Leistungen der Pflegekasse gibt es steuerliche Entlastungen. Diese machen die Versorgung eines Angehörigen finanziell tragbarer.

Pauschbeträge und Freibeträge

Der Staat gewährt zwei Arten von Vergünstigungen:

  • 600 € Pauschbetrag: Jährliche Entlastung ohne Nachweis
  • 1.800 € Freibetrag: Für nachgewiesene Aufwendungen

Besonders hilfreich: Beide Beträge können kombiniert werden. So sparen Sie bis zu 2.400 € pro Jahr.

Leistung Höhe Voraussetzung
Pauschbetrag 600 € Pflegenachweis
Freibetrag 1.800 € Kostennachweise
Fahrtkosten 0,30 €/km Verfügung über Fahrtenbuch

„Viele Pflegende wissen nicht, dass sie sogar rückwirkend Ansprüche geltend machen können. Lassen Sie sich beraten!“

Steuerberaterin Claudia Fischer

Bescheinigung durch die Pflegekasse

Für den Steuerabzug benötigen Sie:

  1. Bescheinigung über den Pflegegrad
  2. Nachweis der Pflegezeit (mindestens 10 Std./Woche)
  3. Dokumentation besonderer Kosten

Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungskräfte können extra abgesetzt werden. Wichtig: Rechnungen immer mit Steuer-ID ausstellen lassen.

Digitale Steuererklärungstools helfen bei der Berechnung. Sie zeigen automatisch alle möglichen Absetzbeträge an – auch für pflegende Personen.

So maximieren Sie die finanziellen Hilfen

Mit der richtigen Strategie lassen sich alle verfügbaren Hilfen optimal nutzen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das volle Leistungsspektrum ausschöpfen – für maximale Entlastung im Pflegealltag.

Ein durchdachter Mix verschiedener Leistungen bringt die beste Unterstützung. Kombinieren Sie Pflegegeld mit Sachleistungen und nutzen Sie zusätzliche Angebote wie Verhinderungspflege. So schaffen Sie finanzielle Spielräume.

Praktische Tipps für Sie:

  • Überprüfen Sie jährlich Ihren Anspruch auf alle Leistungen
  • Nutzen Sie digitale Tools zur Budgetverwaltung
  • Kontaktieren Sie Ihren regionalen Pflegestützpunkt

Mehr zum cleveren Umgang mit Pflegekosten finden Sie in unserem Ratgeber zum Pflege-Pauschbetrag.

FAQ

Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 4?

Bei Pflegegrad 4 erhalten Sie 728 Euro monatlich, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Dieser Betrag dient als finanzielle Unterstützung für die häusliche Versorgung.

Kann ich Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren?

Ja, Sie können beide Leistungen flexibel mischen. Beispiel: Nutzen Sie 50% der 1.859 Euro für einen Pflegedienst und erhalten gleichzeitig die Hälfte des Pflegegelds (364 Euro).

Was deckt der Entlastungsbetrag von 131 Euro ab?

Diese Summe können Sie für Alltagshilfen wie Haushaltshilfen, Betreuungsdienste oder Tagespflege einsetzen. Auch Leistungen von anerkannten Anbietern wie der Caritas sind abgedeckt.

Wie lange darf Verhinderungspflege genutzt werden?

Pro Jahr stehen 1.774 Euro für maximal 6 Wochen zur Verfügung. Ideal für Urlaubs- oder Krankheitsphasen der Pflegenden. Die Leistung lässt sich mit Kurzzeitpflege verknüpfen.

Welche Hilfsmittel zahlt die Kasse bei Pflegegrad 4?

Neben den 42 Euro für Verbrauchsmaterial wie Handschuhe übernimmt die Kasse technische Hilfen – etwa Pflegebetten oder Notrufsysteme. Voraussetzung ist ein Rezept vom Arzt.

Gibt es Zuschüsse für Wohnungsumbauten?

Ja, bis zu 4.180 Euro erhalten Sie für barrierereduzierende Maßnahmen. Dazu zählen bodengleiche Duschen oder Treppenlifte. Der MDK prüft den Bedarf vorab.

Was ändert sich 2024 bei den Leistungen?

Ab Juli 2024 steigt das Pflegegeld auf 770 Euro. Zudem wird der Entlastungsbetrag auf 168 Euro erhöht und kann bereits ab Pflegegrad 2 genutzt werden.

Wie beantrage ich digitale Pflege-Apps?

Seit 2024 übernehmen Kassen Apps wie „Mika“ oder „Demenz Begleiter“. Einfach Rezept beim Hausarzt anfordern und bei der Pflegekasse einreichen.
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